An folgenden Feiertagen bleibt die Krippe 2024 geschlossen:
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Unsere Betreuungsmöglichkeiten bieten wir zu folgenden Konditionen an. Sie sind jeweils als maximale Tagestarife für Säuglinge bis 18 Monate und Kleinkinder ab 19 Monaten bis zum Kindergarteneintritt zu verstehen:
Säugling | Kleinkind | |
Ganztagesbetreuung | ||
7.00 – 18.30 Uhr | 155.- | 110.- |
Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen | ||
Vormittag (7.00 – 11.15 Uhr) | 77.50 | 55.- |
Nachmittag | 77.50 | 55.- |
Halbtagsbetreuung mit Mittagessen | ||
Vormittag (7.00 – 13.45 Uhr) | 108.50 | 77.- |
Nachmittag | 108.50 | 77.- |
Für alle Gemeinden gilt seit August 2018 das Kinderbetreuungsgesetz. Das heisst, dass die Eltern von ihrer Wohngemeinde gemäss dem dort gültigen Reglement einkommensabhängig unterstützt werden.
Die Kinderkrippe Kolibri hat einen Leistungsvertrag mit den Poolgemeinden (Baden, Ennetbaden, Wettingen und Obersiggenthal). Die Poolkrippen bieten für Eltern mit Wohnsitz in einer der vier Poolgemeinden subventionierte Elternbeiträge an. Dazu reichen diese ihren Subventionsantrag bei der Geschäftstelle des Krippenpools ein. Sie bezahlen den gemäss Tarifordnung errechneten Elternbeitrag, für den Subventionsanteil stellt die Krippe Rechnung an die entsprechende Gemeinde. Eltern aus allen anderen Gemeinden stellen den Subventionsantrag an ihre Gemeinde. Sie bezahlen bei uns die maximalen Tarife und fordern den bewilligten Subventionsanteil bei ihrer Gemeinde nach deren Reglement ein.
Zusatztage können in gegenseitiger Absprache dazugebucht werden. Diese Zusatztage sind nicht subventioniert!
Bei der Anmeldung des zweiten Kindes schenken wir der Familie einen Zusatztag.
Das Angebot eines geschenkten Zusatztages gilt auch bei einer Empfehlung, wenn es zu einem Vertrag kommt.